Betriebsordnung Langlaufloipe
Betriebsordnung für den Trainingsbetrieb Langlaufstrecke
Corona Virus (COVID-19)
Gültig für die Wintersaison - ab 08. Dezember 2020 bis auf weiteres
(Wir verweisen auf die jeweils aktuell gültige COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung des Bundesministeriums à www.sozialministerium.at)
Für Privatpersonen ist die Benützung der Loipe unter Einhaltung der folgenden Regeln möglich:
- Betriebszeiten: Montag bis Sonntag, 09:00 -16:00 Uhr
- Kinder und unmündige Minderjährige (unter 14 Jahre) sind während des Aufenthaltes auf der gesamten Sportanlage von einer volljährigen Person (ab 18 Jahre) zu beaufsichtigen.
- Ein Mindestabstand von 10 Metern zwischen den Sportler/innen ist einzuhalten.
- Ansammlungen im Start - Zielbereich sind verboten. Der Mindestabstand von 2 Metern ist einzuhalten.
- Die WC Anlagen neben der Langlaufstrecke (Biathlonanlage) sind jeweils nur einzeln zu betreten.
- Die Benützer der Langlaufstrecke sind auch für die Einhaltung der erforderlichen Mindestabstände von 2 Metern auf und abseits der Langlaufstrecke
- Bei Nichteinhaltung der Regeln müssen die betreffenden Personen das Training beenden bzw. die Loipe verlassen.
- Vom Personal der ESAM GmbH wird die Einhaltung der Regeln kontrolliert. Allen Anweisungen ist Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung wird ein Betretungsverbot ausgesprochen.
Bei Einhaltung der Vorgaben werden wir gemeinsam durch diese schwierige Zeit kommen.
Danke für die gute Zusammenarbeit und
„gesund bleiben“!